Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Accspert Software GmbH i.Gr. · Version 2026-10 · Stand: 26. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Software hygieneportal.ch der Accspert Software GmbH i.Gr., Breisacherstrasse 83, 4057 Basel («Anbieterin») durch Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Caterer, Kitas und Heime («Betrieb»). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen
Die Anbieterin stellt eine webbasierte Software (Software as a Service) bereit, mit welcher der Betrieb Temperaturen und Reinigungen per QR-Code erfasst, bei Grenzwertverletzungen per E-Mail benachrichtigt wird und einen Prüfbericht für die Lebensmittelkontrolle als PDF erstellt. Die Anbieterin darf die Software weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt.
3. Keine Fach- oder Rechtsberatung
Die Software unterstützt die Dokumentation der Selbstkontrolle. Sie ersetzt weder das Selbstkontrollkonzept des Betriebs noch eine Fach- oder Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sind allgemeine Richtwerte. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Grenzwerte festzulegen, die Erfassungen durchzuführen und bei Abweichungen geeignete Massnahmen zu treffen. Die Anbieterin haftet nicht dafür, dass die Aufzeichnungen im Einzelfall den Anforderungen einer Behörde genügen.
4. Vertragsschluss, Konto und Testphase
Der Vertrag kommt mit der Registrierung zustande. Pro Betrieb gibt es ein Konto. Die ersten 1 Monat(e) sind kostenlos und ohne Angabe eines Zahlungsmittels. Endet die Testphase ohne Abo, werden Erfassung und Verwaltung pausiert; bisherige Aufzeichnungen und der Prüfbericht bleiben abrufbar. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Betrieb haftet für Handlungen, die über sein Konto oder über die QR-Codes seiner Kontrollpunkte erfolgen.
5. Preise und Zahlung
Das Abo kostet CHF 29.– pro Monat und Betrieb. Die Anbieterin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Das Abo wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe belastet. Preisänderungen kündigt die Anbieterin mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode an. In diesem Fall darf der Betrieb auf das Ende der laufenden Periode kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Abo verlängert sich jeweils um einen Monat. Es kann jederzeit in den Kontoeinstellungen auf das Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Bereits bezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
7. QR-Codes und Erfassung ohne Anmeldung
Über die QR-Codes kann jede Person, die einen Code scannt, für den betreffenden Kontrollpunkt Einträge erfassen. Das eingetippte Kürzel wird nicht überprüft. Der Betrieb sorgt dafür, dass die Etiketten nur in seinen Räumlichkeiten angebracht sind, und erstellt bei Missbrauch in der Software einen neuen QR-Code. Erfasste Einträge sind nachträglich nicht veränderbar.
8. Daten des Betriebs und Auftragsbearbeitung
Die Daten, die der Betrieb in der Software erfasst, bleiben seine Daten. Soweit dabei Personendaten bearbeitet werden – insbesondere die Kürzel der Mitarbeitenden –, bearbeitet die Anbieterin diese ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Betriebs gemäss dem Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG), der Bestandteil dieser AGB ist.
Die Aufzeichnungen werden während 2 Jahren ab Erfassung aufbewahrt. Der Betrieb kann sie während der Vertragsdauer jederzeit als Prüfbericht herunterladen. Nach Vertragsende löscht die Anbieterin die Daten auf Anfrage oder spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Eine allfällige längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Betriebs bleibt Sache des Betriebs.
9. Pflichten des Betriebs
- Die Software darf nicht missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden.
- Der Betrieb ist für die Richtigkeit der erfassten Werte und Massnahmen verantwortlich.
- Der Betrieb informiert seine Mitarbeitenden darüber, dass ihre Kürzel mit den Einträgen gespeichert werden.
10. Verfügbarkeit
Die Anbieterin strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert aber keinen unterbruchsfreien Betrieb. Wartungsarbeiten führt sie nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Fällt die Software aus, dokumentiert der Betrieb seine Selbstkontrolle in dieser Zeit auf andere Weise.
11. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Warenverlust sowie behördliche Massnahmen oder Bussen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Beträge begrenzt, die der Betrieb in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis bezahlt hat. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
12. Änderungen der AGB
Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen teilt sie registrierten Betrieben mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht ein Betrieb nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei einem Widerspruch darf jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Basel. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.